B-8 International: eine zusätzliche Liquidatorenfunktion.
Die Meldung vom 10. August 2026 betrifft B-8 International AG, UID CHE-385.872.777, neu mit dem Zusatz „in Liquidation“. Sie nennt einen Auflösungsbeschluss der Generalversammlung vom 15. Juli 2026. Der Tagesregistereintrag datiert vom 5. August. Beschluss, Eintrag und Veröffentlichung sind hier drei verschiedene Daten. [64]
Marcus Altenburg wird als bisheriger Zeichnungsberechtigter und zusätzlich als Liquidator geführt, jeweils mit Einzelunterschrift. Auch eine weitere Person wird als Liquidator eingetragen. Die Verwaltungsratsfunktion dieser anderen Person darf Altenburg nicht zugeschrieben werden. [64]
Die publizierte Adresse der Gesellschaft trägt einen c/o-Verweis auf Goldblum and Partners AG. Das dokumentiert eine Adressverbindung. Die Meldung benennt keinen Aktionär allein aufgrund dieser Anschrift. [64]
CMC Partnership: eine Funktion endet.
Die Veröffentlichung zu CMC Partnership (Schweiz) GmbH vom 6. Oktober 2026 hat einen anderen Gegenstand: Sie dokumentiert Altenburgs Austritt als Zeichnungsberechtigter. In dieser Meldung steht keine Liquidatorenbestellung. Sie belegt deshalb das Ende der persönlichen Funktion, nicht die Übernahme einer Abwicklung. [31]
| Fall | Belegte Veränderung | Was daraus nicht folgt |
|---|---|---|
| B-8 International | Freiwillige Auflösung und zusätzliche Liquidatorenfunktion | Die Meldung ist kein Nachweis einer Konkurseröffnung. |
| CMC Partnership | Austritt eines Zeichnungsberechtigten | Der Austritt ist keine Liquidatorenbestellung. |
Warum eine Liste mit Firmennamen nicht genügt.
Wer nach Insolvenzen im Umfeld früherer Funktionen fragt, braucht zusätzlich die jeweilige Verfahrensart und eine datierte Personenfolge. Das Wort Liquidation allein beschreibt nicht den Weg, auf dem eine Gesellschaft aufgelöst wurde. Ein persönlicher Austritt allein sagt wiederum nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Diese zwei Fälle werden deshalb nicht zu einer Ausfallquote zusammengezogen. Sie zeigen unterschiedliche Registervorgänge und lassen sich jeweils an einem vollständigen Original prüfen.